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Alle aufgeführten Preise sind Ihre Nettopreise. Falls wir etwas nicht auf Lager haben sollten, rufen Sie uns bitte an: +49 (0)5204 - 995 66 – 0

 

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


01. ALLGEMEINES
Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Kauf-, Tausch- und ähnliche Verträge, die mit den Abnehmern (Käufern) unserer Waren abgeschlossen werden. Davon abweichende
Bedingungen des Käufers binden uns nur, soweit sie zwingendem Recht entsprechen. Unser Schweigen auf abweichende Bedingungen des Käufers gilt als Ablehnung.

02. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
1. Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichtet uns nicht zur Lieferung.
Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr.
2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Telegrafische oder
telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an.
3. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur als annähernd zu betrachten. Unwesentliche Änderungen und Abweichungen, insbesondere
solche, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern in Katalogen, Preislisten, Prospekten,
Angeboten, Auftragszetteln, Rechnungen und sonstigen Erklärungen sind wir berechtigt, Richtigstellung und ggf. Nachbelastung und/oder Gutschrifterteilung ohne vorherige Benachrichtigung
vorzunehmen.

03. LIEFERUNG
1. Die Angaben über Lieferzeiten sind annähernd vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
2. Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferfristen freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Im Falle
der Verbindlichkeit hat der Besteller unter den Voraussetzungen des § 326 BGB das Recht vom Vertrag zurückzutreten; ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
3. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages infrage stellen können, sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder unseren Lieferanten,
insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmängel, berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass
dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.

04. VERSAND UND VERPACKUNG
1. Der Versand der Waren erfolgt ab Werk (EXW) auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit der Absendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Waren auf
den Käufer über.
2. Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für den billigsten Versand.
3. Im Interesse des Käufers ist Folgendes zu beachten:
Sendungen, die bei Ankunft die geringsten Spuren einer Beraubung oder Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden. Es ist sofort eine amtliche Feststellung beim
Dienstleister zu beantragen. Bis dahin muss die Sendung unausgepackt bleiben. Bei Lastwagentransporten ist der entsprechende Spediteur, Fuhrunternehmer usw. zur Schadensfeststellung zu
veranlassen.
4. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Streckengeschäfte und behalten uns vor, die Sendung jederzeit an die uns bekannte Kundenadresse zu liefern.

05. PREISE
1. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro, sofern bei Auslandsaufträgen, insofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. In
unseren Preisen ist die MWST nicht enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist; diese wird zusätzlich berechnet.
2. Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers bleiben vorbehalten. Bei Preis- oder Währungsänderungen werden die am Tag gültigen Preise in Anrechnung gebracht.
Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen als auch auf den Lieferscheinen bleiben dem Verkäufer vorbehalten.
3. Wichtig bei der Lieferung von Austauschteilen: die baugleichen Teile müssen bruch- und rissfrei sein sowie innerhalb von 10 Tagen an uns zurückgesandt werden. Bei Nichtrückgabe erfolgt eine
Nachberechnung auf Neupreisbasis. Zerbrochene Altteile gelten als Nichtrückgabe und werden berechnet.

06. BEANSTANDUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
1. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate auf Material- und Fertigungsfehler. Die Gewährleistung geht dahin, dass wir nach unserer Wahl entweder die gelieferten Teile zurücknehmen oder neu liefern. Ein
Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir den Mangel nicht beheben können. Die Gewährleistung umfasst nicht den Ersatz von Nebenaufwendungen, wie Ein- und Ausbaukosten,
Wegegelder, Transport- und Folgekosten etc.
2. Die Gewährleistung erlischt bei Folgeschäden, die durch eine fehlerhafte elektrische Anlage des Aggregates verursacht wurden, z.B. Überlastungsschäden sowie Zerstörung durch Mitlaufen. Bei
unsachgemäßem Einbau erlischt die Gewährleistung ebenfalls.
3. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Stelle durch Einbau von fremden Teilen fremder Herkunft verändert wird. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn gesetzliche
oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden. Sofern für bestimmte Teile besondere Garantiebedingungen der Hersteller bestehen, sind
wir berechtigt diese Bedingungen anzuwenden, auch wenn diese dem Käufer nicht bekannt sind. Auf Anforderung werden wir sie dem Käufer zur Verfügung stellen.
4. Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich bei
uns eingehen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
5. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sich die beanstandeten Teile nicht mehr am Bestimmungsort befinden und Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie
wegen erkennbarer Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich geltend gemacht worden sind.
6. Beanstandete Waren sind stets frachtfrei an uns zuzusenden. Erweist sich die Beanstandung als zutreffend, so liefern wir die ausgetauschten oder instand gesetzten Teile frachtfrei an.
7. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

07. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen, auch den künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung
unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferung bezahlt ist. Wechsel und Schecks führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung
unserer Ansprüche.
2. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet.
Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf
Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns
abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns
fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.
3. Der Käufer kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt unentgeltlich für uns. Bei Verarbeitung mit anderen, uns
nicht gehörigen Waren, steht uns das Mieteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes oder Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu.

08. ZAHLUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Skonto kann nur auf Rechnungsbeträge über 50.00 € gewährt werden. Nicht skontierfähig sind
Beträge, die durch Verrechnung mit Gutschriften ausgeglichen werden. Reparaturrechnungen sind rein netto ohne jeden Abzug zahlbar.
2. Bei ersten Lieferungen behalten wir uns Versendung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor, es sei denn, dass uns befriedigende Referenzen mit der Bestellung übermittelt werden. Zu
Skontoabzügen ist der Verkäufer nur dann berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Skontierung unsere sonstigen Forderungen sämtlich beglichen sind.
3. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. Scheckzahlungen gelten erst nach der Gutschrift als bewirkt. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und unter dem
Vorbehalt der Diskontierung zahlungshalber angenommen. Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Käufers. Falls die Wechsel in unserem Depot verbleiben, sind wir berechtigt, die Diskontspesen der
Privatbanken zu berechnen.
4. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers nach Auftragserteilung oder stellt sich aufgrund eingeholter Auskünfte heraus, dass der Kreditwürdigkeit des Käufers Bedenken
begegnen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf das
gewährte Ziel zur unverzüglichen Barzahlung fällig, dieses gilt auch dann, wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. In jedem dieser Fälle sind wir berechtigt noch nicht ausgeführte
Lieferungen zu verweigern oder sie von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, unter Befreiung von unserer
Lieferverpflichtung eine Entschädigung in Höhe von 1/3 des Auftragswertes zu verlangen.

09. Rücknahmebedingungen
1. Bis zu 4 Wochen ab Kaufdatum wird der Nettoverkaufspreis erstattet. Zwischen 4 und 6 Wochen ab Kaufdatum werden der Nettoverkaufspreis abzüglich 15% Lageraufnahmekosten erstattet.
Zwischen 6 und 8 Wochen ab Kaufdatum werden der Nettoverkaufspreis abzüglich 25% Lageraufnahmekosten erstattet. Nach 8 Wochen bis zu 6 Monaten ab Kaufdatum wird der Nettoverkaufspreis
abzüglich 35% Lageraufnahmekosten erstattet.
2. Rückgaben nach einem halben Jahr ab Kaufdatum sind nicht möglich.
3. Rückgaben von Spezialanfertigungen, Sonderbauten und Ersatzteilen sind nicht möglich.

10. HAFTUNG, EINREDEBESCHRÄNKUNGEN, ABHOLUNGSANSPRUCH
1. Soweit nicht in diesen Vertragsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei
Vertragsabschluss, ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
2. Ansprüche aller Art können uns gegenüber durch Einrede, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wandlung und Minderung nicht geltend gemacht werden, es sei denn, dass wir diese Ansprüche schriftlich
anerkannt haben oder diese gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden sind.
3. Gerät der Verkäufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsware herauszuverlangen und durch Beauftragte abholen zu lassen. Dabei entstehende Kosten gehen zu
Lasten des Käufers. Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Vertragsrücktritt.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbindungen unwirksam, so ist
diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten gerecht wird.
2. Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.

ANDRE NIERMANN automotive electrical products GmbH u. Co. KG

Stand 12 2019

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